Reiseschutz
Bitte prüfen Sie vor Antritt Ihrer wohlverdienten Urlaubsreise Ihren Versicherungsschutz.
Bitte beachten Sie, dass das Oberallgäu an drei Seiten an Österreich angrenzt. Gerade beim Skifahren befinden Sie sich bspw. am Fellhorn/Kanzelwand oder am Ifen bereits auf österreichischem Staatsgebiet. Ebenso bei vielen Bergwanderungen, da die Staatsgrenze oft quer über die Gipfel verläuft.
Sollten Sie nach einem Sturz einen Transport durch Rettungskräfte (Bergwacht, Polizei, etc.) beanspruchen, so ist die "Bergung" im Ausland in der gesetzlichen Krankenversicherung n i c h t mit abgedeckt. Diese Kosten gehen schnell in die Tausende.
Meist beinhaltet eine private Unfallversicherung diesen Schutz. Auch die Mitgliedschaft im Alpenverein garantiert die Bergung bis zu einer bestimmten Summe. Meist genügt allerdings schon eine einfach Auslandsreisekrankenversicherung (jährlich). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater.
Reservierungen und Buchungen von Unterkünften können zwischen Gast und Gastgeber sowohl mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax zustande kommen. Der dadurch abgeschlossene Beherbergungsvertrag gründet sich auf den Regelungen des gesetzlichen Mietvertragsrechts (§ 537 BGB).
Generell gilt bei Reiserücktritt, wenn vorab keine Regelungen getroffen wurden, folgendes:
Vertragsbruch
durch den Gastgeber/Vermieter:
Zur Verfügung stellen eines gleichwertigen Ersatzquartieres und gegebenenfalls den Schaden tragen. Bei Miet-Mängeln an der Unterkunft umgehende Nachbesserung/Reparatur oder angemessene Minderung des
Mietpreises.
Vertragsbruch durch den Gast/Mieter
:
Zahlung des vereinbarten Mietpreises abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, die da je nach gebuchter Unterkunft
wären:
Bezeichnung | zu zahlen |
---|---|
bei Ferienwohnungen oder Unterkünften ohne Verpflegung | 90% |
bei Übernachtung / Frühstück | 80% |
bei Halbpension | 70% |
bei Vollpension | 60% |
Die ausführlichen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber aus der Ferienregion Alpsee-Grünten finden Sie hier.
Wichtig: Die Alpsee-Grünten Tourismus GmbH und deren Tourist-Infos in Sonthofen, Immenstadt, Rettenberg, Blaichach und Burgberg treten jediglich als Vermittler der Unterkünfte auf. Ein Beherbergungsvertrag kommt immer zwischen Gast und Gastgeber zu Stande.
Schutz gegen anfallende Kosten im Stornierungsfall kann weitgehend eine Reise-Rücktritts-Versicherung geben.